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Wie schreibe ich eine korrekte Rechnung?


Mit MeinAuftrag.NET ist es kinderleicht, professionelle Rechnungen zu schreiben

Oftmals beginnen Selbständige und Gründer ihre Rechnungslegung mit Vorlagen für Word oder Excel.
Aber wissen Sie auch, dass die einfache Ablage dieser Dateien in einem Ordner auf Ihrem PC den Anforderungen der GoBD absolut nicht genügt?

Die gesetzlichen Vorgaben wie Historisierung, Nachvollziehbarkeit und Unveränderbarkat sind mit dieser Methode nur schwer umsetzbar.

professionelle Rechnung schreiben

Wir empfehlen Ihnen dazu ein Online Angebots- und Rechnungsprogramm.

Mit MeinAuftrag.NET schreiben Sie schnell, einfach und sicher Ihre Rechnungen.

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Pflichtangaben auf der Rechnung


Pflichtangaben auf der Rechnung

Für Rechnungen, die Sie als Unternehmer schreiben, hat der Gesetzgeber in § 14 Abs. 4 UStG Pflichtangaben festgelegt, die auf jeder Ihrer Rechnung enthalten sein müssen:

 

Schreiben Sie Ihre Rechnungen mit MeinAuftrag.NET.
Die Pflichtangaben auf den Rechnungen sind dann kein Problem mehr für Sie.

Die Pflichtangaben auf Rechnungen sind:

  • Kontaktdaten:
    Der vollständige Name und und die vollständige Anschrift Ihres Unternehmens und ihres Kunden.
  • Steuernummer:
    Ihre Steuernummer oder Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  • Rechnungsdatum:
    Das Datum der Ausstellung der Rechnung.
  • Leistungsdatum:
    Der Zeitpunkt der Lieferung oder Leistungserbringung.
  • Rechnungsnummer:
    Eine eindeutige Nummer zur Identifizierung der Rechnung. Die Nummer muss einem Nummernkreis zuordenbar sein.
    Die GoBD ergänzt hier noch, dass die Rechnungsnummer fortlaufend und lückenlos vergeben werden muss.
  • Leistung:
    Bezeichnung und Menge der gelieferten Produkte oder Leistungen
  • Nettosumme:
    Nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Beträge für die einzelnen Positionen sowie die gewährten Rabatte.
  • Mehrwertsteuer:
    Den Steuersatz und den Steuerbetrag oder ein Hinweis auf eine vorliegende Steuerbefreiung.
  • Aufbewahrungspflicht:
    In den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Kunden.

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